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Auch Kleinigkeiten mitgehen lassen, kann den Job kosten
Die Handcreme der Kollegin oder Arbeitshandschuhe aus der Werkstatt: Auch kleine Dinge mitgehen lassen ist Diebstahl.
Innsbruck – Ungefragt einen Taschenrechner, Kopierpapier oder Werkzeug mitzunehmen, ist kein Kavaliersdelikt, da muss man im Vorfeld den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Auch wenn der Wert der gestohlenen Produkte gering ist: Es handelt sich um Diebstahl und für Diebstahl gibt es keine Wertgrenze. „Diebstahl oder Veruntreuung sind Gründe, die zu einer Entlassung berechtigen würden, da hier ein grober Vertrauensbruch gegeben ist“, erklärt der Innsbrucker Jurist und Arbeitsrechtler Stephan Rainer.
Selbst wer ein privates Dokument im Büro kopiert, begeht einen Diebstahl. Auch Strom zählt zum Eigentum des Arbeitgebers, damit wäre sogar das Smartphone-Aufladen ohne Erlaubnis kritisch. Wenn aber ein Handwerker ohne Absprache über das Wochenende die Bohrmaschine mit heim nimmt und am Montag wieder in den Betrieb zurückbringt, ist das streng genommen kein Diebstahl. „Arbeitsrechtlich macht sich der Handwerker aber einer Vertrauensunwürdigkeit schuldig, die zur Entlassung führen kann“, so Rainer.
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Vorsicht gilt auch beim Appetit auf übrig gebliebene Brötchen oder Kuchen aus der Vitrine. Solange der Arbeitgeber nicht erlaubt hat, übrig gebliebene Lebensmittel zu konsumieren, ist es eine strafbare Entwendung und könne bis zur sofortigen Entlassung führen.
Auch das Bedienen am Eigentum der Arbeitskollegen ist problematisch, in so mancher Gemeinschaftsküche kommt es immer wieder zum Kollegen-Klau. Rainer rät der Führungskraft, die Belegschaft von solchen Vorkommnissen zu informieren: „Ob der Arbeitgeber Diebstähle in der Gemeinschaftsküche als Bagatelle oder als entlassungswürdiges Fehlverhalten ansieht, ist aber seine Sache.“
Verdächtigt der Arbeitgeber jemanden, Firmen-Eigentum mitzunehmen, könne er sogar die Taschen kontrollieren lassen, sagt Rainer. Dies sei aber nur erlaubt, wenn der oder die Beschäftigte der Kontrolle im Einzelfall zustimmt. Befugnisse, wie sie die Polizei hat, hat der Arbeitgeber jedenfalls nicht. Generell haben Diebstähle zugenommen, am Arbeitsgericht landen Diebstähle aber relativ selten."
Das Wichtigste aus dem Artikel:
Erlaubnis erforderlich: Das Mitnehmen von Firmeneigentum wie Taschenrechner, Kopierpapier oder Werkzeug ohne Erlaubnis des Arbeitgebers gilt als Diebstahl und kann zur Entlassung führen, unabhängig vom Wert der Gegenstände.
Umgang mit Eigentum von KollegInnen: Das Bedienen am Eigentum von ArbeitskollegInnen, etwa in Gemeinschaftsküchen, ist ebenfalls kritisch. Auch hier gilt es eine Erlaubnis einzuholen.
Von , erschienen am 14.12.2024 in der Tiroler Tageszeitung
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