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Gutes Vertragen – Wichtiges für Ihren Arbeitsvertrag
Bildung & Karriere hat bei dem AK-Arbeitsrechtsexperten Thomas Radner nachgefragt, wie ein Arbeitsvertrag aussehen muss und worauf Arbeitnehmer achten sollten.
Welche Form sollte ein Arbeitsvertrag haben?
Thomas Radner: Der Arbeitsvertrag ist an keine Formschrift gebunden, er kann schriftlich oder auch mündlich vereinbart werden. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag oder dauert das Dienstverhältnis länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber dem Dienstnehmer einen Dienstzettel aushändigen. Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
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Was sind die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsvertrages?
Der Arbeitnehmer ist persönlich abhängig, das heißt: Er ist grundsätzlich gebunden an Arbeitsort, -zeit und ein arbeitsbezogenes Verhalten. Er unterliegt der Weisung und der Kontrolle des Arbeitgebers und hat eine persönliche Arbeitspflicht. Damit ein Arbeitsverhältnis vorliegt, müssen aber nicht alle genannten Kriterien vorliegen, einzelne können fehlen und durch andere ersetzt werden.
Worauf sollte man achten, bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt?
Besonders wichtig ist es, dass man darauf achtet, was in den Tätigkeitsbereich fällt, ob der Vertrag Punkte, die einem unklar sind, oder besondere Vertragsklauseln enthält. Oft finden sich in Verträgen Inhalte, die zulässigerweise, manchmal aber auch rechtswidrig zum Nachteil des Arbeitnehmers von gesetzlichen Regelungen abweichen. Deshalb sollte man Arbeitsverträge im Vorhinein immer von einem Experten prüfen lassen.
„Ein und derselbe Mensch ist als Arbeitnehmer vor intransparenten Arbeitsvertragsklauseln weit weniger geschützt, als er es als Konsument ist.“
Thomas Radner, AK-Arbeitsrechtsexperte
Beim Eintritt in ein neues Unternehmen ist eine Probezeit üblich. Wie lange darf Sie dauern?
Man muss zwischen dem Arbeitsverhältnis auf Probe und dem Arbeitsverhältnis zur Probe unterscheiden. Das Arbeitsverhältnis auf Probe muss vereinbart werden oder im Kollektivvertrag stehen. Es kann nur am Beginn des Arbeitsverhältnisses für maximal einen Monat vereinbart werden. Während des ersten Monats kann es von beiden Seiten ohne Frist und ohne Grund einfach beendet werden. Nach dem ersten Monat geht es grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Arbeitsverhältnis zur Probe ist eigentlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, das Motiv ist die Erprobung.
Welche Regeln gelten bei befristeten Stellen?
Die erste Befristung benötigt keine sachliche Rechtfertigung. Ab der zweiten Befristung muss aber eine sachliche Rechtfertigung vorliegen, wie zum Beispiel ausdrücklicher Wunsch des Arbeitnehmers, Karenzvertretung, Saisonarbeit. Theoretisch kann man Arbeitsverträge immer wieder befristen, wenn dafür eine sachliche Rechtfertigung vorliegt.
Vor der Unterzeichnung sollte der Arbeitsvertrag genau überprüft werden.
Was ist vertraglich bei der Kündigungsfrist zu beachten?
Die grundsätzliche gesetzliche Regelung sieht bei einer Arbeitgeber-Kündigung des Arbeitgebers bei einem Angestellten als Termin immer das Quartalsende, unter Einhaltung einer mindestens sechswöchigen Frist, vor. Die einzuhaltende Frist steigt mit der Dauer des Dienstverhältnisses an. Das Gesetz lässt aber zu, dass man eine vertragliche Vereinbarung trifft, welche die Endtermine auf jeden 15. und Monatsletzten festlegt. So werden aus vier Terminen insgesamt 24. Bei Arbeitern muss man vor allem die ganz unterschiedlichen Fristen in den Kollektivverträgen prüfen.
Was für zulässige, aber unvorteilhafte Vertragspunkte aus Arbeitnehmersicht gibt es?
Vor allem Konkurrenzklauseln, Ausbildungskostenrückersatz, Versetzungsmöglichkeiten, oder auch Verfallsklauseln.
Worauf sollte man beim Gehalt achten und muss ich unbezahlt Überstunden machen?
Jede Stunde die man leistet, ist in irgendeiner Form abzugelten, ob durch Zeitausgleich oder durch Entgelt. Auch Überstundenpauschalen werden oft vereinbart. Bei diesen ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer weiß, wie viele Überstunden mit der Pauschale tatsächlich abgegolten sind. Ein All-inclusive-Gehalt ist im Grunde genommen nichts anderes wie eine verkehrte Überstundenpauschale, nur fällt hier die Aufschlüsselung weg, weshalb das tatsächliche Gehalt für den Arbeitnehmer oft nicht erkennbar ist. Deshalb muss bei allen ab 1. Jänner 2016 abgeschlossenen All-inclusive-Verträgen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Normalstundenlohn mitteilen.
Wie kann man ein Arbeitsverhältnis beenden?
Allgemeine Beendigungsarten sind: Kündigung, Fristablauf, einvernehmliche Beendigung, vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund oder durch Tod des Arbeitnehmers. Keine automatische Beendigung liegt bei Pensionierung, Insolvenz oder Tod des Arbeitgebers vor.
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