Job-Bewertungsportale als Chance

Immer mehr Beschäftigte bewerten Arbeitgeber im Netz. Ein wertvolles Feedback sieht darin Recruiting-Spezialistin Claudia Lorber.

Immer mehr Beschäftigte bewerten Arbeitgeber im Netz. Ein wertvolles Feedback sieht darin Recruiting-Spezialistin Claudia Lorber.

Innsbruck – Bewertungen auf Online-Portalen boomen: Ob ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Urlaubsreise, bewertet wird inzwischen vieles. Seit einigen Jahren können auch Beschäftigte ihren aktuellen oder ehemaligen Job bewerten. Dies wird zunehmend in Anspruch genommen und kommt auch bei den Nutzerinnen und Nutzern gut an: Immer mehr Bewerber wollen wissen, wie die Firma wirklich ist und nicht nur die Homepage oder Broschüren durchlesen.

Recruiting-Spezialistin Claudia Lorber rät Unternehmen daher, die verschiedenen Plattformen ernst zu nehmen. „Bewertungsplattformen sind gekommen, um zu bleiben. Unternehmen können es sich nicht mehr leisten, dort nicht aktiv zu sein und sollten sie als Chance sehen.“ Ihrer Erfahrung nach sehen viele Betriebe die Portale noch sehr kritisch. Sie rät, wenn es die Ressourcen erlauben, auf möglichst viele Kommentare zu reagieren, und zwar sowohl auf positive als auch auf negative. „Um den Zeitaufwand für die HR-Abteilung zu minimieren, kann auch mal auf vorgefertigte Formeln zurückgegriffen werden. Nichtsdestotrotz sollen die Reaktionen authentisch und nicht übertrieben sein.“ Sind die Bewertungen gut, sei dies Empfehlungsmarketing vom Feinsten und helfe dem positiven Image der Firma. Häufig nehmen aber eher unzufriedene Mitarbeiter die Gelegenheit wahr, Arbeitgeberbewertungsportale zu nutzen. Lorber rät daher, die Anzahl der positiven Bewertungen zu erhöhen, indem bestehende Mitarbeiter ermutigt werden, ihre Firma zu bewerten.

Negative Bewertungen sind für jedes Unternehmen unerfreulich, aber auch bzw. gerade dann sollte ein Kommentar geschrieben werden. „Die richtige Reaktion auf Kritik im Netz ist eine neutrale Sprache und ein ruhiger Ton“, so Lorber. Mit Leuten, die nur ihre Wut herauslassen wollen und keine ernsthafte Diskussion suchen, solle man nicht diskutieren, aber: „Sollte es tatsächlich mit einem ehemaligen Beschäftigten eine offene Rechnung geben, kann man ihn zu einem persönlichen Gespräch bitten“, so Lorber.

Kritik als Chance: Firmen sollten Beschwerden dafür nutzen, um Missstände zu beseitigen. Bei berechtigter Kritik sollte das Unternehmen der Sache nachgehen. „Wenn Sie dann auf der Plattform schreiben, dass die Kritik angekommen ist und Sie den Missstand beheben möchten, wird das positiv bewertet“, erklärt Lorber. Eines ist jedenfalls klar: Wer beim Bewerten Regeln bricht, muss mit Folgen rechnen. „Die Bekanntgabe von Namen oder auch Beleidigungen sind tabu und werden von den Bewertungsportalen im Regelfall aufgedeckt“, so Lorber. Unternehmen können im Einzelfall eine Löschung bzw. eine juristische Überprüfung vornehmen lassen.

Von Denise Neher, erschienen am 08.10.2022 in der Tiroler Tageszeitung

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