Jobportrait: „Auch ein Richter lernt nie aus“

Akten lesen, Verhandlungen leiten, Urteile fällen, das ist der Arbeitsalltag von Michael Pilgram. Pilgram ist Richter am Bezirksgericht Innsbruck.

Innsbruck - Auf Michael Pilgrams Arbeitstisch stapelt sich jeden Tag ein Berg von Akten. Der 45-jährige Innsbrucker ist seit fast zehn Jahren Richter am Bezirksgericht Innsbruck und leitet jede Woche acht bis zehn Verhandlungen. "Aufgrund von Gerichtsshows im Fernsehen glauben viele, Richter sitzen nur in Verhandlungen. Sie übersehen, dass die Vor- und Nachbereitungen eines Richters sehr zeitaufwändig sind", erklärt Pilgram.

Die Vorbereitung einer Verhandlung umfasst das genaue Durchlesen der Akte sowie das Prüfen der Gesetzbücher. Anschließend führen Richter meist eine Beweisaufnahme durch. "Dafür stehen uns verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, etwa der Zeugenbeweis, der Urkundenbeweis, der Lokalaugenschein oder das Gutachten", erklärt Pilgram. Wenn es zur Verhandlung kommt, schlüpft Pilgram in den Talar, quasi in die Arbeitskleidung eines Richters. "Im Talar ist der Richter im Gerichtssaal von jedem sofort zu erkennen, das ist für Menschen ohne Erfahrung am Gericht sehr wichtig", erklärt Pilgram. Zur Nachbereitung nach einer Verhandlung gehört die schriftliche Begründung des Urteils.

"Das Erlernte in die Praxis umzusetzen sowie der Umgang mit Menschen bereiten mir seit jeher große Freude"

Der Weg zum Richter ist ein relativ langer: Er beginnt mit dem Studium der Rechtswissenschaften, anschließend folgt die siebenmonatige Tätigkeit als Rechtspraktikant. In dieser Zeit erkannte Pilgram, dass er definitiv das richtige Studium gewählt hatte. "Das Erlernte in die Praxis umzusetzen sowie der Umgang mit Menschen bereiten mir seit jeher große Freude", erklärt Pilgram. Nach dem Gerichtspraktikum wurde Pilgram in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Diese Zeit als Richteramtsanwärter beträgt vier Jahre. Die Ausbildung erfolgt unter anderem beim Bezirksgericht, beim Gerichtshof erster Instanz, bei einer Staatsanwaltschaft, bei einer Vollzugsanstalt, bei einem Rechtsanwalt oder Notar sowie bei der Finanzprokuratur. Am Ende steht die Richteramtsprüfung: Sie ist schriftlich und mündlich abzulegen. Danach kann sich der Anwärter um eine freie Richterplanstelle bewerben.

Aufstiegsmöglichkeiten für Richter gibt es innerhalb der Gerichtshierarchie, etwa an Obergerichten, Weiterbildungsmaßnahmen in Form von verschiedenen Seminaren sind für Richter verpflichtend. "Auch ein Richter lernt nie aus", erklärt Pilgram. Richter ist ein Beruf mit staatlich legitimierter Macht. Anwärter müssen daher nicht nur fachliche, sondern auch menschliche Voraussetzungen erfüllen. Kraft tankt Pilgram in der Freizeit am liebsten mit Musik, daher spielt er mit anderen Richterkollegen in einer Band.

Berufsportrait


Voraussetzungen: hohe Lesekapazität, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität, Belastbarkeit.
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften, abgeschlossenes Gerichtspraktikum, Richteramtsprüfung.

Von Denise Neher, erschienen am 12.01.2020 in der Tiroler Tageszeitung

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