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Was Chefs verschenken dürfen
Auch Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind mit Richtlinien verknüpft – Sachzuwendungen sind nur unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Der Personalist und Compliance-Experte Stefan Onzek klärt auf.
Innsbruck – Jahr für Jahr zur Weihnachtszeit beschenken Unternehmen ihre Mitarbeiter. Der Kreativität bei Geschenken sind hier keine Grenzen gesetzt. Rechtlich gesehen ist dies im Rahmen des Erlaubten, wie Compliance-Experte Stefan Onzek, der als Vortragender und Berater im Compliance-Bereich tätig ist, informiert: „Solange Geschenke die eigenen Mitarbeiter bekommen, ist aus einer Compliance-Sicht praktisch alles erlaubt.“ Und: „Zu beachten sind hier jedoch steuerrechtliche Gesichtspunkte. Geschenke an Mitarbeiter können Sachbezüge darstellen, die ab gewissen Grenzen der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung unterliegen.“
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Konkret eingegangen auf den Fall, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Weiterbildungen schenken, erklärt Stefan Onzek: „Fortbildungen bringen häufig betrieblich betrachtet etwas. Wird dies in Form eines frei verwendbaren Gutscheins geschenkt, gilt es allerdings auch hier, die Sachbezugsthematik zu berücksichtigen.“ Sprich, es gelten dieselben Grundsätze wie für andere Geschenke bzw. Gutscheine für Mitarbeiter. Steuerlich weniger kritisch sind „geschenkte Weiterbildungen“, wenn diese den Mitarbeitern nicht in Form eines Gutscheines, sondern als klassische betriebliche Weiterbildung ermöglicht werden. Werden Geschenke aller Art (auch Weiterbildungen) hingegen an Kunden bzw. Geschäftspartner gerichtet, kommen klassische Compliance-Vorschriften zur Anwendung. In den meisten Unternehmen liegt hier der Richtwert um die 100 Euro, dies ist jedoch von internen Vorschriften und der Art des Betriebs und auch von der Art des Unternehmens abhängig: „Von privat zu privat gelten zumeist etwas lockerere Vorschriften als beispielsweise gegenüber Behörden und so genannten Amtsträgern“, erklärt Stefan Onzek. Auch geht es beim Thema Compliance immer um die zentrale Frage, ob jemand durch ein Geschenk in irgendeiner Form in seinen Handlungen beeinflusst werden könnte.
Von Elisabeth Zangerl, erschienen am 17.12.2022 in der Tiroler Tageszeitung und für jobs.tt.com angepasst.
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