Wie viel Privates ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Persönliche Gegenstände können das Büro schöner und gemütlicher machen. Dabei gilt: Der Mittelweg ist der richtige Weg.

Innsbruck – Ob Kinderzeichnungen, Urlaubsfotos, Postkarten oder Glücksbringer: Viele Beschäftigte haben im Job gern Persönliches im Blick. „Ein gewisser Wohlfühlfaktor durch Dekoration am Arbeitsplatz kann sich positiv auf die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirken“, bestätigt die Innsbrucker Psychotherapeutin Kathrin Walch.

Aber spätestens, wenn es ein unübersichtlicher „Schreibtisch-Dschungel“ wird, stellt sich die Frage: Wie viel Privates ist am Arbeitsplatz erlaubt? Wie die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Tirol sagen, gibt es dazu keine expliziten gesetzlichen Vorgaben. „Die „Schreibtischpersonalisierung“ regelt jeder Betrieb anders. Am ehesten wird dort, wo es viel Kundenkontakt gibt, das private Dekorieren eingeschränkt“, erklärt AK-Arbeitsrecht-Experte Georg Humer.

Empfehlenswert ist, sich im Vorfeld mit der Führungskraft und der Kollegenschaft abzusprechen, um Streitigkeiten zu vermeiden. „Die meisten der hier auftauchenden Fragen sind weniger juristisch, sondern vielmehr mit Hausverstand und normaler Kommunikation zu lösen“, sagt Humer. Es gibt Situationen, in denen von Fotos & Co. eher abgeraten wird. „Private Gegenstände können vom einen als motivierend und angenehm, vom anderen aber als störend und ablenkend wahrgenommen werden. In manchen Berufen, etwa in meinem, ist Privates am Schreibtisch generell selten zu finden“, so Walch.

Der Arbeitgeber kann Gegenstände verbieten, die eine Gefahr für Personen und Betriebsräume darstellen. Dabei spielen die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes eine wichtige Rolle. „Von einigen Betrieben wird darauf hingewiesen, dass sie aus Sicherheitsgründen keine offenen Flammen durch angezündete Kerzen haben möchten“, so Humer.

Walch macht auf die notwendige Trennung zwischen Job und Privatem aufmerksam: „Es stellt sich die Frage: Wie viel des eigenen Privatlebens soll für andere einsehbar sein und wie viel ist zu viel?“ Pauschal lasse sich diese Frage nicht beantworten, dies könne nur jeder für sich klären. „Es geht um die Wahrung von Grenzen, sowohl der eigenen als auch die der Kollegenschaft, um ein positives Arbeitsklima aufrechtzuerhalten“, erklärt Walch.

Es sei daher notwendig, für sich selbst zu überprüfen, wie viel man anderen an persönlichen Informationen zur Verfügung stellen möchte und warum man diese privaten Dinge preisgeben möchte.

Das Wichtigste aus dem Artikel: 

Positive Auswirkungen von persönlichen Gegenständen am Arbeitsplatz: Kinderzeichnungen, Urlaubsfotos, Postkarten oder Glücksbringer können das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erhöhen.

Empfehlung zur Absprache: Vorabklärung mit der Führungskraft und den KollegInnen wird empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Einschränkungen: Vorgesetzte können aus Sicherheitsgründen bestimmte Gegenstände verbieten, wie z.B. offene Flammen durch Kerzen, gemäß den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben.

Von Denise Neher, erschienen am 22.06.2024 in der Tiroler Tageszeitung

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