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In der Gemeinde Fritzens ist ab September 2024 die Stelle einer
Reinigungskraft (w/m/d)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 15 Wochenstunden zu besetzen.
Erfordernisse:
- einwandfreier Leumund
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (evtl. Nachweis über Befreiung zur Ableistung)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) idgF.
Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto € 961,65 (inkl. Zulagen) für 15 Wochenstunden, wobei die exakte Höhe des Entgeltes im Einzelfall nach dem ermittelten Vorrückungsstichtag (insbesondere anrechenbare Vordienstzeiten) festgestellt wird.
Der erste Monat gilt als Probemonat. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird verwiesen.
Schriftliche Bewerbungsschreiben samt Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Nachweis über Befreiung zur Ableistung) sind bis spätestens 30.08.2024 beim Gemeindeamt Fritzens, Bergstraße 2, 6122 Fritzens einzubringen oder per E-Mail an gemeinde@fritzens.gv.at zu senden.
Firma |
Gemeinde Fritzens |
Adresse |
Bergstraße 2 |
Postleitzahl |
6122 |
Ort |
6122 Fritzens, Bergstraße 2 |
Telefon |
+43 5224 52175 |
|
Kategorie: Handwerkliche BerufeSonstige, Andere Dienstleistungen
Aktivierungsdatum: 05.08.2024
Anzeigen-ID: 2544949
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