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Digitale Inklusion als Chance für Unternehmen
2025 wird ein neues Gesetz für digitale Barrierefreiheit in Kraft treten. Es verpflichtet größere Unternehmen, ihre digitalen Produkte barrierefrei nutzbar zu machen. Aber auch Kleinunternehmen gewinnen dadurch.
Innsbruck – Ein Kurzvideo auf Youtube, eine Folge „Die Simpsons“, eine Homepage oder der Kartenautomat der ÖBB. Für die Mehrheit der Menschen ist der Konsum dieser Dinge selbstverständlich. Nicht so für die 1,9 Millionen Menschen in Österreich mit unterschiedlichen Formen von Einschränkungen. Obwohl die Digitalisierung Menschen mit Behinderung zu mehr Lebensqualität verhilft – wie etwa durch Screenreader für Sehbehinderte – sind Betroffene nach wie vor vom Konsum vieler digitaler Produkte ausgeschlossen.
Ab Juni 2025 soll das anders werden: Das auf einer EU-Richtlinie basierende Digitale Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden und mit einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro dazu, ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Websites, Apps und andere digitale Plattformen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sie problemlos nutzen können.
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Digitale Barrierefreiheit mache aber auch für kleinere Unternehmen Sinn, sagt Christina Scharf, die als audiovisuelle Übersetzerin für Englisch, Deutsch und Italienisch und Editorin tätig ist. „Indem Unternehmen die Anforderungen erfüllen, öffnen sie ihre Türen für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und anderen Behinderungen und erhöhen so auch ihre Reichweite.“ Die Kosten, um digitale Inhalte – zum Beispiel die Homepage oder den Onlineshop eines Unternehmens – barrierefrei zu gestalten, seien im Vergleich zur Erstellung der Produkte recht gering.
„Die Barrieren, denen Menschen mit Einschränkungen in der digitalen Welt begegnen, sind vielfältig: unlesbare Schriftgrößen, zu wenig Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund, unzugängliche Bedienelemente, fehlende Audiountertitelung oder Live-Dolmetschung und Alternativtexte für Bilder oder Audiodeskription sowie eine zu komplexe Sprache“, erklärt sie. Während die einen in den Bereich Webdesign fallen, können andere Hindernisse von audiovisuellen Übersetzenden wie Scharf beseitigt werden.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind nach wie vor vom Konsum vieler digitaler Produkte ausgeschlossen.
Scharf selbst bietet hauptsächlich die Untertitelung von Werbefilmen, Reels, Online-Kursen oder anderen Videos an. Zwar könne man automatisch generierte Untertitel als Ausgangsbasis verwenden, jedoch seien diese oft fehlerhaft und sollten daher auf jeden Fall von Profis überarbeitet werden. „Gerade in Österreich, wo viele im Sinne des Trendthemas Authentizität in ihren Videos Dialekt sprechen, sind automatische Untertitel keine gute Lösung“, sagt sie. Außerdem erfüllten automatisierte Untertitel weder die Regeln für die nötige Mindesteinblendedauer noch die maximale Zeichenanzahl pro Zeile. Professionelle Untertitel seien sehr komplex und entsprächen selten hundertprozentig dem Gesagten. „Bei der Setzung von Untertiteln time ich jeden einzelnen möglichst genau passend zum Gesagten, aber gleichzeitig auch so, dass er jeweils mindestens eine Sekunde lang eingeblendet wird, sodass dazwischen eine fürs Auge angenehme Pause ist und möglichst die Schnittfolge beachtet wird“, erklärt Scharf, die unter anderem bereits Staffel 34 von „Die Simpsons“ untertitelt hat.
Die Unternehmen sollten die Umsetzung von Barrierefreiheit nicht als Last, sondern als Gewinn sehen, sagt Scharf abschließend. Ein Unternehmen, das barrierefreie digitale Lösungen bereitstellt, stärke sein Image und schaffe positive Nutzererfahrungen für alle Nutzenden, und dies unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.“
Das Wichtigste aus dem Artikel:
Aktueller Stand der digitalen Barrierefreiheit: 1,9 Millionen Menschen in Österreich haben unterschiedliche Formen von Einschränkungen und sind oft vom Konsum digitaler Produkte ausgeschlossen.
Neues Gesetz ab Juni 2025: Basierend auf einer EU-Richtlinie, verpflichtet das Digitale Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen mit über zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz über zwei Millionen Euro zur Barrierefreiheit. Websites, Apps und digitale Plattformen müssen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich gemacht werden.
Von Natascha Mair, erschienen am 06.07.2024 in der Tiroler Tageszeitung
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